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Next Page Previous Page Gesellschaftsvertrag
§ 1 Errichtung, Zweck
(1) Die Unterzeichner schließen sich zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammen. (2) Die Gesellschaft führt den Namen Happy-Invest (3) Der Zusammenschluß bezweckt die Errichtung eines Investmentfonds sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. 100% des Fondsvermögens sollen in Wachstumsaktien investiert werden.
§ 2 Dauer, Kündigung, Ausschluß
(1) Die Gesellschaft beginnt am 1.März 1999. Sie ist auf unbestimmte Zeit errichtet. (2) Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft unter Einhaltung einer vier-wöchigen Kündigungsfrist zum Quartalsende kündigen. Die Kündigung muß dem Geschäftsführer oder dessen Mitzeichnungsberechtigten schriftlich zugehen. Der Auszahlungsbetrag bemißt sich nach dem auf den ausscheidenden Gesellschafter anteilig entfallenden Fondsvermögen zum jeweiligen Quartalsende. Gebühren, die dadurch anfallen, daß zur Befriedigung des ausscheidenden Gesellschafters Wertpapiere verkauft werden müssen, sind von dem ausscheidenen Gesellschafter zu tragen. (3) Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung oder aus sonstigen Gründen aus der Gesellschaft aus, so besteht die Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern fort. (4) Ist ein Gesellschafter mit mehr als einer Einlage in Verzug, so können ihn die übrigen Gesellschafter mit einstimmigem Beschluß aus der Gesellschaft ausschließen. Die Ausschließung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter. Im Falle des Ausschlusses eines Gesellschafters bestimmt sich sein Anspruch aus Absatz 2.
§ 3 Einlagen
(1) Die Gesellschafter erbringen zum 8. März 1999 eine einmalige Einlage von DM 500,-. (2) Ab dem 1. März 1999 erbringen die Gesellschafter eine monatliche Einlage von DM 100,- jeweils zum 1. des Monats.
§ 4 Konten
(1) Alle Einlagen werden auf ein Tagesgeldkonto bei der Comdirect Bank, Kontonummer 68 26 952, Blz. 200 411 11 eingezahlt. (2) Bei der Comdirect Bank wird ein Depot eröffnet. (3) Kontoinhaber beider Konten sind James Mulli und Stefan Hölzemann. Christian Bonk erhält eine Vollmacht.
§ 5 Geschäftsführung
(1) Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist James Mulli. Er verwaltet das Fondsvermögen, das heißt er tätigt die Käufe und Verkäufe. Vor den Transaktionen muß der Geschäftsführer die Zustimmung des Mitzeichnungsberechtigten einholen. (2) Mitzeichnungsberechtigter ist Stefan Hölzemann. (3) Vertreter des Geschäftsführers ist Christian Bonk. (4) Vertreter des Mitzeichnungsberechtigten ist Michael Penzias.
§ 6 Aufnahme weiterer Gesellschafter
(1) Nach dem 8. März 1999 wird über einen Beitritt zur Gesellschaft frühestens am 2. Oktober 1999 abgestimmt. Für einen Beitritt ist ein einstimmiger Gesellschafterbeschluß notwendig. (2) Die Modalitäten werden im Beitrittsfall einstimmig von der Gesellschaft beschlossen.
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